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Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der DSGVO: Woche 25
Veröffentlicht am 5. September 20252 Min. LesezeitFloor Hendriks
In diesem hrmforce-Update konzentrieren wir uns auf die Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir möchten Sie gerne über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Art und Weise informieren, wie Sie die Rechnungen erhalten. Wir haben von einigen Organisationen Rückmeldungen erhalten, dass sie im Rahmen der DSGVO lieber eine Übersicht über die Anzahl der absolvierten Tests erhalten möchten, ohne dass die Namen der Kandidaten auf den Rechnungen aufgeführt sind. Bisher haben wir Details wie den Namen des Kandidaten und den absolvierten Test einschließlich des Datums angegeben.
Als Reaktion darauf haben wir unseren Rechnungsstellungsprozess angepasst, um mehr Flexibilität zu bieten. Organisationen, Partner und Vertriebspartner können nun wählen, ob sie die Namen der Kandidaten auf den Rechnungen sehen möchten oder nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, diese nicht anzuzeigen, erhalten Sie eine Rechnung, die nur die Anzahl der absolvierten Tests ausweist.
Sehen Sie sich dieses Video an, um einen klaren Überblick über diese neue Rechnungsoption zu erhalten und zu erfahren, wie sie Ihnen dabei hilft, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
Sollten Sie nach dem Anschauen des Videos noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Service-Desk.
Weitere Videos finden Sie auf dem YouTube-Kanal von hrmforce.
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