Umgang mit Einwänden und Einsprüchen
Bearbeitet Einwände und Einsprüche, hört die betroffenen Parteien an, prüft die angefochtene Entscheidung und entwirft eine begründete Entscheidung.
Wie hrmforce dies misst
- Messmethode
- Arbeitsproben-Test · rho 0.33 (SD 0.09)
- hrmforce-Instrument
- Arbeitsproben-Test, Wissenstest (kundenspezifisch)
- Kompetenz (50-Framework)
- Konfliktmanagement
- Trainierbarkeit
- hoch
- Nachfrageausblick 2026 bis 2030
- stabil
Der Bewerber führt unter standardisierten Bedingungen eine repräsentative Arbeitsprobe durch.
Verhaltensanker
| Ebene | Verhalten auf dieser Ebene |
|---|---|
| N1 Geführt | Erhebt Einspruch, überprüft die Fristen und verfasst die Standardschreiben an die betroffenen Parteien. arbeitet unter Aufsicht und befolgt Anweisungen · Routine, jeweils eine Variable nach der anderen · eigene Aufgabe |
| N3 Beherrscht | Leitet eigenständig eine Anhörung, wägt die vorgebrachten Argumente ab und verfasst eine Entscheidung, an die sich ein Gericht halten kann. legt den eigenen Ansatz fest und holt proaktiv Input ein · mehrere Variablen, gewisse Mehrdeutigkeiten · eigenes Team oder eigener Prozess |
| N5 Führung | Entwirft das Einspruchsverfahren des Unternehmens, analysiert Entscheidungen und steuert darauf ab, dass weniger Einsprüche stattgegeben werden. legt den Standard und die Richtlinien fest · strategisch, unter hoher Unsicherheit · Organisation, Wertschöpfungskette oder Berufsfeld |
N2 und N4 sind bewusst nicht verankert. Die Bewerter ordnen sie gemäß der Konvention O*NET zwischen den Ankerpunkten ein.
Zugrundeliegende Skills
Diese Skills übernehmen die Messroute und die Verhaltensanker dieses Konstrukts.
| T | Skill | Definition | Nachfrageausblick 2026 bis 2030 |
|---|---|---|---|
| V | Umgang mit einem Widerspruch Umgang mit Einwänden | Nimmt einen Widerspruch zur Bearbeitung entgegen, fordert zusätzliche Unterlagen an und prüft die angefochtene Entscheidung erneut. | stabil |
| V | Prüfung der Zulässigkeit Zulässigkeitsprüfung | Prüft den Begriff, die Rechtsstellung, die Unterschrift und die Gründe und stellt fest, ob der Einspruch zulässig ist. | rückläufig |
| V | Vorbereitung einer Anhörung Vorbereitung auf die Anhörung | Er bereitet die Akte, die Rückfragen und die Einladungen zu einer Anhörung vor und überwacht die Einsichtsfrist. | stabil |
| V | Leitung einer Anhörung Leitung einer Anhörung | Leitet eine Anhörung, gibt den Beteiligten Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen, stellt Folgefragen und sorgt für einen sachlichen Ablauf der Sitzung. | stabil |
| V | Entwurf eines Bescheids über einen Einspruch Entscheidung über den Einspruch | Verfasst den Bescheid über den Einspruch mit einer Stellungnahme zu jedem Einspruchsgrund, der erneuten Prüfung und dem neuen Tenor. | stabil |
| V | Erstellung einer Klageerwiderung Klageerwiderung | Erarbeitet im Namen der Behörde eine Klageerwiderung für das Gericht, die Sachverhalte, rechtliche Rahmenbedingungen und Gegenargumente enthält. | stabil |
| V | Unterstützung bei einem Widerspruchsverfahren Einspruchsverfahren | Unterstützt ein Berufungsverfahren vor Gericht oder im Rahmen einer weiteren Berufung, stellt die Unterlagen zusammen und vertritt die Behörde in der Verhandlung. | stabil |
| V | Bearbeitung eines Antrags auf vorübergehende Vertretung Interimslösung | Bearbeitet unter Zeitdruck einen Antrag auf einstweilige Anordnung und legt dem Richter für einstweilige Anordnungen die dringende Verteidigung vor. | stabil |
| V | Umgang mit Mahnungen und Strafzahlungen Standardhinweis | Prüft eine Standardmitteilung wegen einer verspäteten Entscheidung und berechnet die gesetzlich geschuldete Strafzahlung. | rückläufig |
| V | Informeller Umgang mit Einwänden Informelle Lösung | Nimmt telefonisch Kontakt mit dem Einspruchsteller auf, geht der eigentlichen Frage auf den Grund und sucht nach einer Lösung außerhalb des formellen Verfahrens. | steigend |