DSGVO und Datenschutz in der Praxis
Kennt die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die eigene Arbeit, weiß, welche Rechtsgrundlage und welche Aufbewahrungsfrist gelten, und erkennt, wann eine Benachrichtigung erforderlich ist.
Wie hrmforce dies misst
- Messmethode
- Wissenstest · rho 0.40 (SD 0.13)
- hrmforce-Instrument
- Wissenstest (kundenspezifisch)
- Kompetenz (50-Framework)
- Integrität
- Trainierbarkeit
- hoch
- Nachfrageausblick 2026 bis 2030
- steigend
Test zur Überprüfung des deklarativen Fachwissens, der in der Regel kundenspezifisch zusammengestellt wird.
Verhaltensanker
| Ebene | Verhalten auf dieser Ebene |
|---|---|
| N1 Geführt | Verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der geltenden Arbeitsanweisung und leitet zweifelhafte Fälle an den Datenschutzbeauftragten weiter. arbeitet unter Aufsicht und befolgt Anweisungen · Routine, jeweils eine Variable nach der anderen · eigene Aufgabe |
| N3 Beherrscht | Beurteilt im Rahmen eigener Prozesse, ob eine Rechtsgrundlage vorliegt, wendet den Grundsatz der Datenminimierung an und bearbeitet Anfragen von betroffenen Personen korrekt. legt den eigenen Ansatz fest und holt proaktiv Input ein · mehrere Variablen, gewisse Mehrdeutigkeiten · eigenes Team oder eigener Prozess |
| N5 Führung | Legt die Datenschutzrichtlinie fest, entscheidet über Verarbeitungsvorgänge mit hohem Risiko und vertritt die Organisation gegenüber der Aufsichtsbehörde. legt den Standard und die Richtlinien fest · strategisch, unter hoher Unsicherheit · Organisation, Wertschöpfungskette oder Berufsfeld |
N2 und N4 sind bewusst nicht verankert. Die Bewerter ordnen sie gemäß der Konvention O*NET zwischen den Ankerpunkten ein.
Zugrundeliegende Skills
Diese Skills übernehmen die Messroute und die Verhaltensanker dieses Konstrukts.
| T | Skill | Definition | Nachfrageausblick 2026 bis 2030 |
|---|---|---|---|
| K | Festlegung einer Rechtsgrundlage gemäß DSGVO Rechtsgrundlage · DSGVO | Legt fest, auf welcher Rechtsgrundlage eine Verarbeitungsmaßnahme beruht, und dokumentiert die Begründung für diese Wahl. | steigend |
| K | Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses Verarbeitungsregister · ROPA | Erfasst im Verzeichnis der Verarbeitungsvorgänge den Zweck, die Datenkategorien, die Empfänger und die Aufbewahrungsfristen für jeden einzelnen Verarbeitungsvorgang. | stabil |
| V | Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) DPIA · Datenschutz-Folgenabschätzung | Führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, benennt Risiken für betroffene Personen und dokumentiert Maßnahmen sowie Restrisiken. | steigend |
| V | Erstellung einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung Vereinbarung zur Datenverarbeitung · DPA | Erstellt einen Entwurf für eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit Regelungen zu Zweck, Sicherheit, Unterauftragsvergebern, Benachrichtigungspflicht und Rückgabe der Daten. | steigend |
| V | Bearbeitung eines Antrags einer betroffenen Person Antrag der betroffenen Person · DSAR | Bearbeitet Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung fristgerecht und dokumentiert die bereitgestellten Informationen. | steigend |
| V | Meldung einer Datenschutzverletzung Meldung von Datenschutzverletzungen | Beurteilt, ob ein Vorfall meldepflichtig ist, meldet ihn rechtzeitig an die Aufsichtsbehörde und informiert die betroffenen Personen, sofern erforderlich. | steigend |
| V | Anwendung der Datenminimierung Datenminimierung | Beschränkt die angeforderten und gespeicherten Daten auf das für den Zweck Notwendige und entfernt überflüssige Felder. | steigend |
| V | Erstellung einer Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung | Erläutert in leicht verständlicher Sprache, welche Daten verarbeitet werden, warum, wie lange und welche Rechte die Betroffenen haben. | stabil |
| K | Beurteilung internationaler Datenübermittlungen Internationaler Datentransfer | Prüft, ob eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zulässig ist und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. | steigend |