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K Wissen HF-D9.7-003 branchenspezifisch 10 Skills

Arbeitsbedingungen und Abwesenheitsregelung

Kennt die Regeln für sicheres und gesundes Arbeiten sowie die Schritte im Falle von Abwesenheit und bei der Wiedereingliederung und wendet diese in Gesprächen und Unterlagen an.

Wie hrmforce dies misst

Messmethode
Wissenstest · rho 0.40 (SD 0.13)
hrmforce-Instrument
Wissenstest (kundenspezifisch), Development Review
Kompetenz (50-Framework)
Sensitivität
Trainierbarkeit
hoch
Nachfrageausblick 2026 bis 2030
stabil

Test zur Überprüfung des deklarativen Fachwissens, der in der Regel kundenspezifisch zusammengestellt wird.

Verhaltensanker

EbeneVerhalten auf dieser Ebene
N1 Geführt Erfasst Abwesenheitsmeldungen gemäß den festgelegten Verfahren und weist darauf hin, wenn ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt in der Akte fällig ist.
arbeitet unter Aufsicht und befolgt Anweisungen · Routine, jeweils eine Variable nach der anderen · eigene Aufgabe
N3 Beherrscht Führt eigenständig Gespräche bei Abwesenheiten, erstellt gemeinsam mit dem Betriebsarzt und dem Vorgesetzten einen Aktionsplan und sorgt für die Vollständigkeit der Akte.
legt den eigenen Ansatz fest und holt proaktiv Input ein · mehrere Variablen, gewisse Mehrdeutigkeiten · eigenes Team oder eigener Prozess
N5 Führung Entwickelt die Richtlinien zur nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit und zum Fehlzeitenmanagement, analysiert die Zahlen und geht die Ursachen direkt am Arbeitsplatz an.
legt den Standard und die Richtlinien fest · strategisch, unter hoher Unsicherheit · Organisation, Wertschöpfungskette oder Berufsfeld

N2 und N4 sind bewusst nicht verankert. Die Bewerter ordnen sie gemäß der Konvention O*NET zwischen den Ankerpunkten ein.

Zugrundeliegende Skills

Diese Skills übernehmen die Messroute und die Verhaltensanker dieses Konstrukts.

TSkillDefinitionNachfrageausblick 2026 bis 2030
V Durchführung einer Risikobewertung und -analyse
Risikobewertung und -einschätzung
Führt die gesetzlich vorgeschriebene Risikobewertung und -beurteilung für die Organisation durch und lässt diese von einem Sachverständigen überprüfen. steigend
V Erstellung eines Aktionsplans zur Arbeitssicherheit
Beruflicher Aktionsplan
Setzt die Ergebnisse der Risikobewertung in Maßnahmen um, die mit Priorität, Verantwortlichem, Frist und Budget versehen sind. steigend
K Anwendung eines Abwesenheitsprotokolls
Abwesenheitsprotokoll
Wendet das Abwesenheitsprotokoll auf die Meldung, die Kontaktmomente, die Erfassung von Abwesenheiten und die Einbeziehung des arbeitsmedizinischen Dienstes an. stabil
K Anwendung des niederländischen Gesetzes zur Verbesserung der Gatekeeper-Funktion
Gesetz zur Verbesserung der Zulassungskontrolle
Befolgt die Schritte und Fristen des niederländischen „Gatekeeper-Verbesserungsgesetzes“ und sorgt für die Vollständigkeit der Wiedereingliederungsakte. stabil
V Durchführung eines Gesprächs über Fehlzeiten
Abwesenheitsgespräch
Führt das Gespräch über die Rückkehr an den Arbeitsplatz und die Möglichkeiten im Beruf, ohne nach medizinischen Informationen zu fragen. stabil
V Erstellung eines Wiedereingliederungsplans
Wiedereingliederungsplan
Erstellt gemeinsam mit dem Mitarbeiter und dem Betriebsarzt einen Aktionsplan, in dem die einzelnen Schritte, der Ablauf sowie die Zeitpunkte für die Bewertung festgelegt werden. stabil
V Einbindung von arbeitsmedizinischen Diensten
Betriebsärztlicher Dienst
Beauftragt einen Betriebsarzt, einen Arbeitsrechtsexperten oder einen arbeitsmedizinischen Dienst und setzt deren Empfehlungen in konkrete nächste Schritte um. stabil
V Unterstützung bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit
WIA-Antrag
Unterstützt den Antrag beim UWV nach zweijähriger Abwesenheit und legt den vollständigen Wiedereingliederungsbericht vor. stabil
T Einsatz eines Abwesenheitsmanagementsystems
Software für das Abwesenheitsmanagement
Erfasst Meldungen, Fristen und Dokumente in einem Abwesenheitssystem wie Verzuimsignaal oder Xpert Suite. rückläufig
V Wahrnehmung der Aufgaben eines Präventionsbeauftragten
Präventionsbeauftragter
Nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Präventionsbeauftragten in Bezug auf Risikobewertung, Unterweisung und Anhörung des Betriebsrats wahr. steigend
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